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Wer ist berechtigt?

Quarks Zuwendungen im Schulbereich richten sich an zwei Zielgruppen: Ausbildungseinrichtungen und einzelne Studenten und Lehrer und Lehrbeauftragte in schulischen Einrichtungen. Die Bedingungen werden nachfolgend erläutert, wenn Sie jedoch unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Quark-Schulungsteam, um weitere Informationen zu erhalten.

  1. Einrichtungen
    1. Schulinstitutionen
      Durch die verantwortlichen Behörden und Aufsichtsstellen des jeweiligen Landes, in dem die Bildungseinrichtung ihr Hauptbüro unterhält, offiziell zugelassene akademische oder berufliche Institutionen; offiziell anerkannte Grund- Haupt- und Realschulen oder Gymnasien mit Vollzeitunterricht. Dazu zählen Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen, Förderschulen, Berufsschulen, Schulen für Behinderte, Schulen für die Lehrausbildung, technische Hochschulen, weiterbildende Hochschulen, Forschungsinstitute und Bildungseinrichtungen für Erwachsene (Volkshochschulen).
    2. Universitätskrankenhäuser, oder Krankenhäuser mit medizinischer Ausbildung,
      die einer Bildungsinstitution vollständig gehören und von ihr geführt werden. Vollständig gehören und geführt werden, bedeutet, das Bildungsinstitut ist ausschließlicher Besitzer des Krankenhauses und ausschließlich kontrollierendes Organ in Bezug auf den täglichen Betrieb.
    3. Verwaltungsbüros einer Bildungseinrichtung Die örtlichen, kommunalen oder nationalen Verwaltungsbüros einer oder mehrerer Bildungseinrichtungen, wie in Abschnitt A oben beschrieben.
  2. Studenten / Lehrkörper / Mitarbeiter
    1. Lehrkörper und Mitarbeiter
      Lehrkörper und Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung in Voll- und Teilzeit, wie in Abschnitt A oben beschrieben.
    2. Studenten
      Studenten einer Bildungseinrichtung in Voll- und Teilzeit, wie in Abschnitt A beschrieben und Vollzeitstudenten einer Bildungseinrichtung, wie in den Abschnitten A, B und C beschrieben.